Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ich bin gelistete BAFA-Beraterin (meine BAFA-ID: 153298) und kann Sie gefördert beraten, sofern Ihr Unternehmen ein kleines oder mittelständisches mit Sitz in Deutschland ist (KMU). Die Definition eines KMU ist dabei: Ihre Belegschaft besteht aus 1 bis 249 Vollzeitbeschäftigten und Ihr Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro.
Eine neue Förderrichtlinie gilt ab dem 01. Januar 2023.
Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.
Wie hoch ist die neue Förderung?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens bzw. der beratenden Betriebsstätte.
Standort des beratenden Betriebs | BEMESSUNGSGRUNDLAGE | FÖRDERSATZ | MAXIMALER ZUSCHUSS |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) | 3.500Euro | 80% | 2.800 Euro |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig | 3.500 Euro | 50% | 1.750 Euro |
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wer fördert die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen?
Der Europäische Sozial Fond (ESF) der Europäischen Union.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesoberbehörde ist für die Umsetzung innerhalb Deutschlands verantwortlich.
Haben Sie Fragen zur Förderung oder möchten überprüfen ob Sie förderfähig sind, melden Sie sich gerne unverbindlich!